Immaterielle Vermögenswerte: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Kriterien für die Ansetzung''' ==
== '''Kriterien für die Ansetzung''' ==
Unter IFRS darf ein immaterieller Vermögenswert nur dann als Solcher in der Bilanz erfasst werden '''wenn 6 Kriterien erfüllt sind:'''
Unter IFRS darf ein '''<u>Immaterieller Vermögenswert als solcher angesetzt werden</u>''' wenn 3 Bedingungen erfüllt sind:


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# Identifizierbarkeit: Der '''Vermögenswert kann eindeutig von anderen Vermögenswerten abgegrenzt''' werden und '''seine Kosten können ihm direkt zugeordnet werden'''.
# Verfügungsgewalt: Das '''Unternehmen muss die Kontrolle über den Vermögenswert haben''' bzw. '''Andere von dessen Benutzung ausschließen können'''.
# Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen: Es ist davon auszugehen, dass das '''Bestehen dieses Vermögenswertes Umsatzvorteile bringen''' wird.
 
Die '''<u>Kosten für die Entwicklung eines immateriellen Vermögenswertes</u>''' dürfen hingegen nur dann angesetzt werden, wenn weitere 6 Kriterien erfüllt sind:
 
#Es braucht einen Nachweis, dass die '''Fertigstellung des Vermögenswertes technisch machbar''' ist.
#Die '''interne Nutzung bzw. der Verkauf muss beabsichtigt''' sein.
#Die '''Firma muss zu Nutzung bzw. Verkauf fähig sein'''.
#Es muss ein '''zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen feststehen''' (und seine Art).
#Die '''Ressourcen zur Fertigstellung müssen verfügbar sein'''.
#Entsprechende '''Ausgaben müssen zuverlässig bewertet werden können.'''

Aktuelle Version vom 24. Januar 2025, 14:51 Uhr

Wie steht es mit Patenten, Marken, Lizenzen und co.?

Kriterien für die Ansetzung

Unter IFRS darf ein Immaterieller Vermögenswert als solcher angesetzt werden wenn 3 Bedingungen erfüllt sind:

  1. Identifizierbarkeit: Der Vermögenswert kann eindeutig von anderen Vermögenswerten abgegrenzt werden und seine Kosten können ihm direkt zugeordnet werden.
  2. Verfügungsgewalt: Das Unternehmen muss die Kontrolle über den Vermögenswert haben bzw. Andere von dessen Benutzung ausschließen können.
  3. Zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen: Es ist davon auszugehen, dass das Bestehen dieses Vermögenswertes Umsatzvorteile bringen wird.

Die Kosten für die Entwicklung eines immateriellen Vermögenswertes dürfen hingegen nur dann angesetzt werden, wenn weitere 6 Kriterien erfüllt sind:

  1. Es braucht einen Nachweis, dass die Fertigstellung des Vermögenswertes technisch machbar ist.
  2. Die interne Nutzung bzw. der Verkauf muss beabsichtigt sein.
  3. Die Firma muss zu Nutzung bzw. Verkauf fähig sein.
  4. Es muss ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen feststehen (und seine Art).
  5. Die Ressourcen zur Fertigstellung müssen verfügbar sein.
  6. Entsprechende Ausgaben müssen zuverlässig bewertet werden können.