Definitionen / IAS: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Definitionen''' ==
== '''Definitionen''' ==
===== '''Erträge''' =====
Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens durch Zunahme der Vermögenswerte bzw. Abnahme der Schulden während einer Periode. Führt zur Erhöhung des Eigenkapitals, ist aber nicht auf die Erhöhung der Einlagen durch die Eigentümer zurückzuführen.
===== '''Schulden''' =====
Verpflichtung basierend auf vergangenen Ereignissen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann und bei der ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist.


===== '''Vermögenswert''' =====
===== '''Vermögenswert''' =====
'''Definiert durch:'''
'''Definiert durch:'''


- Eine Ressource, die ein Unternehmen durch Ereignisse in der Vergangenheit erworben hat und
- Eine Ressource, die ein Unternehmen durch Ereignisse in der Vergangenheit erworben hat, in seiner Verfügungsmacht steht und


- Das Unternehmen erhofft sich von ihm in Zukunft einen wirtschaftlichen Nutzen.
- Das Unternehmen erhofft sich von ihm in Zukunft einen wirtschaftlichen Nutzen.

Aktuelle Version vom 24. Januar 2025, 23:54 Uhr

Sollte man nachplappern können. Oder zumindest so in der Art.

IAS

IAS 2: Vorräte

IAS 13: Fair Value

IAS 16: Sachanlagen

IAS 36: Wertminderungen

IAS 37: Rückstellungen

IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte

Definitionen

Erträge

Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens durch Zunahme der Vermögenswerte bzw. Abnahme der Schulden während einer Periode. Führt zur Erhöhung des Eigenkapitals, ist aber nicht auf die Erhöhung der Einlagen durch die Eigentümer zurückzuführen.

Schulden

Verpflichtung basierend auf vergangenen Ereignissen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann und bei der ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist.

Vermögenswert

Definiert durch:

- Eine Ressource, die ein Unternehmen durch Ereignisse in der Vergangenheit erworben hat, in seiner Verfügungsmacht steht und

- Das Unternehmen erhofft sich von ihm in Zukunft einen wirtschaftlichen Nutzen.

Anzusetzen wenn:

- Der Preis verlässlich ermittelt werden kann und

- Ein zukünftiger Nutzen erwartet wird/wahrscheinlich ist.

Immaterieller Vermögenswert

Anzusetzen wenn:

- Substanzloser Vermögenswert, klar von anderen abgrenzbar (auch in Sachen Kosten).

- Das Unternehmen die Verfügungsgewalt hat bzw. Andere an der Nutzung hindern kann.

- Umsatzvorteile erwartet werden.

Entwicklungskosten ansetzbar wenn:

  1. Die genaue Höhe der Kosten klar ist.
  2. Die Ressourcen zur Entwicklung vorhanden sind.
  3. Die zukünftige wirtschaftliche Nutzen und seine Art feststehen.
  4. Die Fertigstellung technisch machbar ist.
  5. Der Verkauf / die Verwendung intern beabsichtigt ist.
  6. Die Firma zu Verkauf / interner Nutzung in der Lage ist.