Rückstellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Januar 2025, 20:41 Uhr
Wie sind Rückstellungen zu erfassen?
Grundsätzliches
Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.
Eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:
- Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
- Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
- Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)
Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung!
Keine Rückstellungen werden gebildet bei:
- Eines von 3 oberen Kriterien nicht erfüllt (duh)
- Künftige betriebliche Verluste, z. B. Umsatzrückgänge oder Neubewertungen von Vermögenswerten
- Unwahrscheinlicher Ressourcenabfluss (Chance < 50%)
Beispiele
Typische Beispielfälle für Rückstellungen:
- Retouren
- Wartungskosten
- Nachholen von überfälligen Verpflichtungen oder Investitionen in bestehende Vermögenswerte