Rückstellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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# Es besteht eine '''gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)''' | # Es besteht eine '''gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)''' | ||
# Es ist '''wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen''' kommt ('''Gesichert''' aufgrund von Vorschriften '''oder Chance >= 50%''') | # Es ist '''wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen''' kommt ('''Gesichert''' aufgrund von Vorschriften '''oder Chance >= 50%''') | ||
# Der '''abfließende Betrag ist verlässlich messbar''' (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe) | # Der '''abfließende Betrag ist verlässlich messbar''' (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe) | ||
Ergänzende Beispiele - in denen Rückstellungen zu bilden sind - sind z. B. belastende Verträge oder anstehende Restrukturierungen. | |||
Wenn '''nicht alle 3 Kriterien erfüllt''' sind -> '''Keine Rückstellung | Wenn '''nicht alle 3 Kriterien erfüllt''' sind -> '''Keine Rückstellung''' | ||
''' | '''Unter HGB''' gibt es nur 4 Fälle, in denen man eine Rückstellung bilden kann: | ||
# | # Drohende Verluste und evtl. Verbindlichkeiten aus gerade laufenden Geschäften ('''vgl. Wertminderung unter IFRS''') | ||
# Gewährleistungen ohne Verpflichtung (z. B. Retouren, '''vgl. Verbindlichkeitsbuchung unter IFRS''') | |||
# Nachholung von Wartungen oder der Beseitigung von Altlasten | |||
== '''Verbuchung''' == | == '''Verbuchung''' == | ||
Version vom 6. Januar 2025, 16:23 Uhr
Wie sind Rückstellungen zu erfassen?
Grundsätzliches
Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.
Unter IFRS ist eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:
- Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
- Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
- Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)
Ergänzende Beispiele - in denen Rückstellungen zu bilden sind - sind z. B. belastende Verträge oder anstehende Restrukturierungen.
Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung
Unter HGB gibt es nur 4 Fälle, in denen man eine Rückstellung bilden kann:
- Drohende Verluste und evtl. Verbindlichkeiten aus gerade laufenden Geschäften (vgl. Wertminderung unter IFRS)
- Gewährleistungen ohne Verpflichtung (z. B. Retouren, vgl. Verbindlichkeitsbuchung unter IFRS)
- Nachholung von Wartungen oder der Beseitigung von Altlasten