Rückstellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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== '''Verbuchung''' == | == '''Verbuchung''' == | ||
Rückstellungen werden folgendermaßen gebildet: | |||
Sonstiger betr. Aufwand an Rückstellungen | |||
===== '''Restrukturierungen''' | Unter IFRS wird immer der diskontierte Erfüllungswert (die abgezinsten, geschätzten Gesamtkosten) eingebucht. | ||
'''<u>Achtung:</u>''' Im Fall von Rückstellungen wird '''umgekehrt abgezinst''' (also von groß nach klein). | |||
===== '''Beispiel - Anfang''' ===== | |||
In 10 Jahren wird eine Zahlung in Höhe von 1 Mio. € fällig, bei einem angenommenen Zinssatz von 3%. | |||
'''Schritt 1: Abzinsen''' | |||
<math>\frac{1.000.000}{1,03^{10}}=744.094</math> | |||
'''Schritt 2: Einbuchen''' | |||
Sonstiger betr. Aufwand an Rückstellungen 744.094 | |||
===== '''Beispiel - Erweitert''' ===== | |||
Nach einem Jahr wird geschätzt, dass die Zahlung eher 1,1 Mio. € betragen wird, der Zinssatz bleibt gleich. | |||
Wäre die geschätzte Summe konstant geblieben wäre das Ganze relativ einfach: | |||
<math>\frac{1.000.000}{1,03^{9}}-\frac{1.000.000}{1,03^{10}}=22.323</math> | |||
'''Zinsaufwand an Rückstellungen 22.323''' (da wir hier diskontieren gilt das Ganze als Zinsaufwand) | |||
Da die geschätzte Summe aber gestiegen ist muss eine Anpassung der Rückstellungsposition vorgenommen werden. | |||
'''Schritt 3: Anpassung abzinsen''' | |||
<math>\frac{1.100.000}{1,03^{9}}=843.058</math> | |||
<math>843.058-744.094= 98.964</math> | |||
Jetzt gilt aber das Gleiche wie eben in dem hypothetischen Szenario: Ein Teil der Steigerung der Rückstellungsposition fällt unter Zinsaufwand. Diesen Teil kann man wie gerade eben berechnen oder man multipliziert die bestehende Rückstellungsposition mit dem Zinssatz: | |||
<math>744.094*0,03=22.323</math> | |||
Das jetzt noch von der eigentlichen Anpassung abziehen und schon kann man die Anpassung verbuchen: | |||
<math>98.964 - 22.323=76.642</math> | |||
'''Sonstiger betr. Aufwand 76.642, Zinsaufwand 22.323 an Rückstellungen 98.964''' | |||
==== '''Belastende Verträge''' ==== | |||
==== '''Restrukturierungen''' ==== | |||
Version vom 6. Januar 2025, 17:24 Uhr
Wie sind Rückstellungen zu erfassen?
Grundsätzliches
Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.
Unter IFRS ist eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:
- Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
- Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
- Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)
Ergänzende Beispiele - in denen Rückstellungen zu bilden sind - sind z. B. belastende Verträge oder anstehende Restrukturierungen.
Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung
Unter HGB gibt es nur 4 Fälle, in denen man eine Rückstellung bilden kann:
- Drohende Verluste und evtl. Verbindlichkeiten aus gerade laufenden Geschäften (vgl. Wertminderung unter IFRS)
- Gewährleistungen ohne Verpflichtung (z. B. Retouren, vgl. Verbindlichkeitsbuchung unter IFRS)
- Nachholung von Wartungen oder der Beseitigung von Altlasten
Verbuchung
Rückstellungen werden folgendermaßen gebildet:
Sonstiger betr. Aufwand an Rückstellungen
Unter IFRS wird immer der diskontierte Erfüllungswert (die abgezinsten, geschätzten Gesamtkosten) eingebucht.
Achtung: Im Fall von Rückstellungen wird umgekehrt abgezinst (also von groß nach klein).
Beispiel - Anfang
In 10 Jahren wird eine Zahlung in Höhe von 1 Mio. € fällig, bei einem angenommenen Zinssatz von 3%.
Schritt 1: Abzinsen
Schritt 2: Einbuchen
Sonstiger betr. Aufwand an Rückstellungen 744.094
Beispiel - Erweitert
Nach einem Jahr wird geschätzt, dass die Zahlung eher 1,1 Mio. € betragen wird, der Zinssatz bleibt gleich.
Wäre die geschätzte Summe konstant geblieben wäre das Ganze relativ einfach:
Zinsaufwand an Rückstellungen 22.323 (da wir hier diskontieren gilt das Ganze als Zinsaufwand)
Da die geschätzte Summe aber gestiegen ist muss eine Anpassung der Rückstellungsposition vorgenommen werden.
Schritt 3: Anpassung abzinsen
Jetzt gilt aber das Gleiche wie eben in dem hypothetischen Szenario: Ein Teil der Steigerung der Rückstellungsposition fällt unter Zinsaufwand. Diesen Teil kann man wie gerade eben berechnen oder man multipliziert die bestehende Rückstellungsposition mit dem Zinssatz:
Das jetzt noch von der eigentlichen Anpassung abziehen und schon kann man die Anpassung verbuchen:
Sonstiger betr. Aufwand 76.642, Zinsaufwand 22.323 an Rückstellungen 98.964