Rückstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sonstiger betr. Aufwand 76.642, Zinsaufwand 22.323 an Rückstellungen 98.964'''
'''Sonstiger betr. Aufwand 76.642, Zinsaufwand 22.323 an Rückstellungen 98.964'''
===== '''Auflösung von Rückstellungen''' =====
Soll die Rückstellung erfüllt werden wird sie entsprechend ihrer Höhe wieder ausgebucht. Da jetzt Kapital abfließt verringert sich der Geldbestand:
'''Rückstellungen an Bank'''
Allerdings wird der zu zahlende Betrag nur selten richtig geschätzt. Sind beispielsweise 1 Mio. € zurückgestellt, es müssen aber jetzt 1,2 Mio. € gezahlt werden gilt die Differenz als Verlust:
'''Rückstellungen 1.000.000, Sonstiger betr. Verlust 200.000 an Bank 1.200.000'''
Fällt der geschätzte Betrag hingegen zu hoch aus - wenn bspw. nur 800.000€ gezahlt werden müssen - zählt die Differenz als sonstiger Ertrag:
'''Rückstellungen 1.000.000 an Bank 800.000, Sonstiger betr. Ertrag 200.000'''


==== '''Belastende Verträge''' ====
==== '''Belastende Verträge''' ====


==== '''Restrukturierungen''' ====
==== '''Restrukturierungen''' ====

Version vom 6. Januar 2025, 17:42 Uhr

Wie sind Rückstellungen zu erfassen?

Grundsätzliches

Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.

Unter IFRS ist eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:

  1. Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
  2. Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
  3. Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)

Ergänzende Beispiele - in denen Rückstellungen zu bilden sind - sind z. B. belastende Verträge oder anstehende Restrukturierungen.

Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung

Unter HGB gibt es nur 4 Fälle, in denen man eine Rückstellung bilden kann:

  1. Drohende Verluste und evtl. Verbindlichkeiten aus gerade laufenden Geschäften (vgl. Wertminderung unter IFRS)
  2. Gewährleistungen ohne Verpflichtung (z. B. Retouren, vgl. Verbindlichkeitsbuchung unter IFRS)
  3. Nachholung von Wartungen oder der Beseitigung von Altlasten

Verbuchung

Rückstellungen werden folgendermaßen gebildet:

Sonstiger betr. Aufwand an Rückstellungen

Unter IFRS wird immer der diskontierte Erfüllungswert (die abgezinsten, geschätzten Gesamtkosten) eingebucht.

Achtung: Im Fall von Rückstellungen wird umgekehrt abgezinst (also von groß nach klein).

Beispiel - Anfang

In 10 Jahren wird eine Zahlung in Höhe von 1 Mio. € fällig, bei einem angenommenen Zinssatz von 3%.

Schritt 1: Abzinsen

Schritt 2: Einbuchen

Sonstiger betr. Aufwand an Rückstellungen 744.094

Beispiel - Erweitert

Nach einem Jahr wird geschätzt, dass die Zahlung eher 1,1 Mio. € betragen wird, der Zinssatz bleibt gleich.

Wäre die geschätzte Summe konstant geblieben wäre das Ganze relativ einfach:

Zinsaufwand an Rückstellungen 22.323 (da wir hier diskontieren gilt das Ganze als Zinsaufwand)

Da die geschätzte Summe aber gestiegen ist muss eine Anpassung der Rückstellungsposition vorgenommen werden.

Schritt 3: Anpassung abzinsen

Jetzt gilt aber das Gleiche wie eben in dem hypothetischen Szenario: Ein Teil der Steigerung der Rückstellungsposition fällt unter Zinsaufwand. Diesen Teil kann man wie gerade eben berechnen oder man multipliziert die bestehende Rückstellungsposition mit dem Zinssatz:

Das jetzt noch von der eigentlichen Anpassung abziehen und schon kann man die Anpassung verbuchen:

Sonstiger betr. Aufwand 76.642, Zinsaufwand 22.323 an Rückstellungen 98.964

Auflösung von Rückstellungen

Soll die Rückstellung erfüllt werden wird sie entsprechend ihrer Höhe wieder ausgebucht. Da jetzt Kapital abfließt verringert sich der Geldbestand:

Rückstellungen an Bank

Allerdings wird der zu zahlende Betrag nur selten richtig geschätzt. Sind beispielsweise 1 Mio. € zurückgestellt, es müssen aber jetzt 1,2 Mio. € gezahlt werden gilt die Differenz als Verlust:

Rückstellungen 1.000.000, Sonstiger betr. Verlust 200.000 an Bank 1.200.000

Fällt der geschätzte Betrag hingegen zu hoch aus - wenn bspw. nur 800.000€ gezahlt werden müssen - zählt die Differenz als sonstiger Ertrag:

Rückstellungen 1.000.000 an Bank 800.000, Sonstiger betr. Ertrag 200.000

Belastende Verträge

Restrukturierungen