Immaterielle Vermögenswerte: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter IFRS darf ein immaterieller Vermögenswert nur dann als Solcher in der Bilanz erfasst werden '''wenn 6 Kriterien erfüllt sind:'''
Unter IFRS darf ein immaterieller Vermögenswert nur dann als Solcher in der Bilanz erfasst werden '''wenn 6 Kriterien erfüllt sind:'''


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#Es braucht einen Nachweis, dass die '''Fertigstellung des Vermögenswertes technisch machbar''' ist.
#Die '''interne Nutzung bzw. der Verkauf muss beabsichtigt''' sein.
#Die '''Firma muss zu Nutzung bzw. Verkauf fähig sein'''.
#Es muss ein '''zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen feststehen''' (und seine Art).
#Die '''Ressourcen zur Fertigstellung müssen verfügbar sein'''.
#Entsprechende '''Ausgaben müssen zuverlässig bewertet werden können.'''

Version vom 24. Januar 2025, 14:45 Uhr

Wie steht es mit Patenten, Marken, Lizenzen und co.?

Kriterien für die Ansetzung

Unter IFRS darf ein immaterieller Vermögenswert nur dann als Solcher in der Bilanz erfasst werden wenn 6 Kriterien erfüllt sind:

  1. Es braucht einen Nachweis, dass die Fertigstellung des Vermögenswertes technisch machbar ist.
  2. Die interne Nutzung bzw. der Verkauf muss beabsichtigt sein.
  3. Die Firma muss zu Nutzung bzw. Verkauf fähig sein.
  4. Es muss ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen feststehen (und seine Art).
  5. Die Ressourcen zur Fertigstellung müssen verfügbar sein.
  6. Entsprechende Ausgaben müssen zuverlässig bewertet werden können.