2-GF-Eigenkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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== '''Beschaffungsquellen''' ==

Version vom 14. März 2025, 16:16 Uhr

All things equity.

Übersicht

Eigenkapitalgeber sind Miteigentümer des Unternehmens.

Als Eigentümer haben sie diverse Mitbestimmungs- und Kontrollrechte, die sie - je nach Art und Größe der Firma - entweder direkt selbst ausüben oder sie nur anlassbezogen wahrnehmen (z.B. während der Hauptversammlung) oder ganz delegieren (z.B. an einen Aufsichtsrat).

Des weiteren haben sie ein Recht auf einen Anteil an einer Gewinnausschüttung. Diese muss jedoch nicht zwangläufig (regelmäßig) erfolgen. Zudem sind vorher alle Fremdkapital- und Steuerkosten zu decken. Zudem partizipieren Eigentümer direkt an eventuellen Wertsteigerungen ihrer Firmenanteile.

Diese Rechte können jedoch aufgrund von Verträgen eingeschränkt werden, wenn z.B. ein Kreditvertrag festlegt, das nur ein bestimmter Betrag ausgeschüttet werden oder kein weiteres Fremdkapital aufgenommen werden darf.

Eigentümer können zudem die Leitung des Unternehmens selbst übernehmen oder aber diese delegieren.

Eigenkapitalgeber haften - je nach Gesellschaftervertrag und Rechtsform des Unternehmens - mit ihrem eingebrachten Kapital oder gar mit ihrem gesamten Privatvermögen. Unter Umständen müssen sie in bestimmten Situationen auch zusätzliches Kapital einbringen.

Im Insolvenzfall erhalten die Eigentümer nur den Betrag, der nach der Liquidierung und der Bedienung sämtlicher Verbindlichkeiten des Unternehmens übrigbleibt - falls überhaupt etwas übrigbleibt:(

Kennzahlen

Eigenkapitalrendite / Return on Equity

Ermittelt, wie viel Gewinn ein Unternehmen mit dem von seinen Eigentümern investierten Geld erwirtschaftet.

Formel:

Beispiel: Gewinn: $96,15 Mrd. ; Eigenkapital: $66,76 Mrd. (Apple Ende Q4 2024)