Angebote & Annahme

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Ein alltäglicher Vorgang in seine molekularen Bestandteile aufgespalten...

Grundsätzliches

Ein (Kauf-)vertrag kommt durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen zustande, eben der Unterbreitung eines Angebots und der Annahme desselben. Soweit so bekannt.

Wesentlich für einen Kaufvertrag sind hierbei die eigentlichen Eckpunkte (Essentialia Negotii):

  • Vertragsparteien (Wer ist Käufer und wer Verkäufer)
  • Kaufsache (was wird eigentlich gehandelt?)
  • Kaufpreis (und für wieviel wird es gehandelt?)

Angebot

Was zählt als Angebot?

(Hier zahlt sich der jahrelange Lateinunterricht in der Schule endlich mal aus:D)

Invitatio ad offerendum

(Einladung, ein Angebot zu unterbreiten)

Ein Invitatio ad offerendum (oder einfach Invitatio) ist kein Angebot an sich, sondern viel mehr eine Information an eine in der Regel breitere Personengruppe, dass für eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Preis ein Angebot unterbreitet werden kann.

Wichtig hierbei: Es ist eben kein Angebot und zählt deshalb nicht als eine der 2 Willenserklärungen, die für einen Kaufvertrag vonnöten sind. Vielmehr ist der Wille des Kunden (sei dieser nun mündlich, schriftlich oder konkludent) dieses "Angebot" anzunehmen das eigentliche Angebot. Der Verkäufer muss selbiges dann annehmen, damit der Kaufvertrag zustande kommt.

Auf diese Art behält sich der Verkäufer den Abschluss des Kaufvertrags vor und kann so u. A. Situationen vermeiden, in denen er einen Kaufvertrag nicht erfüllen kann und dementsprechend Schadensersatz leisten müsste (z. B. einzigartiger Gegenstand ist bereits verkauft, das öffentlich sichtbare Angebot aber noch nicht entfernt).

Als Invitatio zählen bspw. Angebote im Schaufenster eines Ladens, Auslagen im Supermarkt, Angebote auf Ebay oder allgemein alle Listungen auf z.B. Amazon.

Offerta ad incertas personas

(Angebot an unbestimmte Personen)

Annahme

Zusammenfassung wesentliche Paragraphen

Checkliste Vorgehensweise