Vertretungen
Wann ist eine Vertretung gültig und wann hat man als Vertreter ein Problem?
Grundsätze
Grundsätzlich ist ein Vertreter eine Person, die eine andere Person - den Vertretenen - im Rahmen einer oder mehrerer Geschäfte vertritt (wer hätte das gedacht;) ) und diesbezügliche Handlungen für diese durchführt, also bspw. einen Kaufvertrag unterzeichnet.
Besagter Kaufvertrag kommt dabei jedoch ausdrücklich zwischen dem Vertretenen und der dritten Partei (z. B. dem Verkäufer) zustande, der Vertreter selbst ist nicht als Vertragspartei involviert.
Einen Vertreter erkennt man laut BGB (§164ff.) an drei Eigenschaften:
- Er (oder sie) gibt eine Form von eigener Willenserklärung ab. Bedeutet: Ein Vertreter hat mindestens etwas Spielraum bei der Ausübung der Vertretung. Natürlich hat er - je nach Situation - mehr oder weniger Vorgaben, denen er zu folgen hat, er hat aber auch selbst Einfluss auf das, was im Namen des Vertretenen geschieht.
- Der Vertreter gibt klar und deutlich zu verstehen, dass er das Geschäft nicht für sich selbst, sondern im Namen einer anderen Person durchführt.
- Der Vertreter bewegt sich während der Abwicklung des Geschäfts / der Geschäfte für den Vertretenen im Rahmen der Befugnisse, die der Vertretene ihm erteilt hat.
Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu gilt die Vertretung (grundsätzlich, dazu gleich mehr) als unwirksam, sodass der Vertreter entweder selbst in den Vertrag eintreten muss oder schadensersatzpflichtig wird.
Bote vs. Vertreter
Ein Bote hat - anders als ein Vertreter - keinerlei Gestaltungsspielraum bei der Abwicklung eines Geschäfts, seine einzige Tätigkeit ist das Überbringen von Nachrichten und sonstige unterstützende Tätigkeiten.
Dadurch kann auch ein Geschäftsunfähiger, also bspw. ein Kleinkind als Bote eingesetzt werden, wohingegen ein Vertreter mindestens beschränkt geschäftsfähig sein muss (§165 BGB).