Kaufverträge

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Was passiert eigentlich, wenn der Käufer bei einem Kaufvertrag merkt, das das gekaufte Gut fehlerhaft ist?

Grundsätzliches

Wenn ein Kaufvertrag ge,. §433 BGB zustande kommt und der Käufer den gekauften Gegenstand abnimmt, geht die Beweislast auf den Käufer über (§434 BGB). Der Käufer muss ab diesem Zeitpunkt nachweisen, dass überhaupt ein Mangel vorliegt, wenn er weiter verfahren möchte.

Mängel (zumindest Sachmängel) werden in §434 BGB beschrieben. Zu den Sachmängeln zählen:

  • Subjektive Mängel - Die Ware hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit - §434 Abs. 2
  • Objektive Mängel - Die Ware eignet sich nicht für die übliche Verwendung - §434 Abs. 3
  • Montagemängel - Die Montage darf nicht der Hauptbestandteil des Vertrages sein! - §434 Abs. 4
  • Falsche Lieferung - §434 Abs. 5

(Welcher Mangel genau vorliegt kann man entweder recht schnell selbst oder aus den jeweils zweiten Sätzen von Abs. 2 und Abs. 3 herausfinden).

Liegt ein Sachmangel vor und kann der Käufer dies beweisen stehen ihm laut §437 BGB die folgenden Rechte in dieser Reihenfolge zu:

  1. Er kann Nacherfüllung verlangen (§439 BGB).
  2. Er kann wahlweise vom Kaufvertrag zurücktreten (§§ 323, 326, 440 BGB) oder den Kaufpreis mindern (§441 BGB) oder
  3. Schadensersatz verlangen (§§ 280, 281, 283, 311a, 440 BGB) (kommt das jemandem bekannt vor;)?)

Bei der Nacherfüllung (erster Schritt) hat der Käufer ein Wahlrecht: Er kann die Reparatur der gekauften Ware verlangen oder ein neues Exemplar fordern. Alle dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers, wobei der Käufer natürlich die defekte Ware herausgeben muss (§439 BGB).

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