Umsatzsteuer

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Wie verbucht man Umsatzsteuern bzw. Vorsteuern?

Grundsätzliches

Ein Unternehmen bezahlt die Vorsteuer, wenn es Waren/Dienstleistungen bei anderen einkauft. Diese wird als separater Posten auf ein eigenes Aktivkonto gebucht.

Umsatzsteuern werden von dem Unternehmen erhoben, wenn es Waren/Dienstleitungen an Andere verkauft. Diese wird auf den Verkaufspreis aufgeschlagen, auf ein separates Passivkonto gebucht und dann an das Finanzamt abgeführt.

Am Ende des Geschäftsjahres oder der Rechnungsperiode wird der komplette Bestand auf dem Vorsteuerkonto auf das Umsatzsteuerkonto gebucht (Buchungssatz: Umsatzsteuer an Vorsteuer) und dort mit der Umsatzsteuer verrechnet.

Je nachdem ob der Saldo auf der Soll- oder der Haben-Seite steht (also ob man mehr Vorsteuer oder mehr Umsatzsteuer bezahlt hat) entsteht eine Forderung (Vorsteuer) oder eine Verbindlichkeit (Umsatzsteuer) gegenüber dem Finanzamt.

Praxis

Ein Beispiel:

Die Walzwerke Willibald Wummert GmbH kauft Aluminium für ihre laufende Produktion im Wert von 1.000€ netto und bezahlt das sofort. Es fällt der normale Vorsteuer-/Umsatzsteuersatz an.

Der Buchungssatz lautet also:

Rohstoffe 1.000, Vorsteuer 190 an Bank 1.190

Wenig später werden fertige Waren im Wert von 10.000€ netto verkauft. Freundlicherweise bezahlt der Kunde dies ebenfalls direkt.

Buchungssatz:

Bank 11.900 an Waren 10.000, Umsatzsteuer 1.900

Wir nehmen mal an, dass dies die einzigen Geschäftsvorfälle in diesem Jahr waren. Am Jahresende sieht das Vorsteuerkonto der Walzwerke Willibald Wummert also so aus:

Vorsteuerkonto

Wir buchen jetzt also Umsatzsteuer 190 an Vorsteuer 190. Immer dran denken: Umsatzsteuer ist ein Passivkonto, Vorsteuer ein Aktivkonto!

Das Umsatzsteuerkonto sieht danach so aus:

Umsatzsteuerkonto

Die Walzwerke Willibald Wummert GmbH hat dieses Jahr also 190 Euro an Vorsteuer bezahlt und müsste 1900 Euro Umsatzsteuer abführen.

Da wir beides aber verrechnen können (meint: Umsatzsteuer minus Vorsteuer) ergibt sich ein Saldo von 1710 Euro auf der Haben-Seite. Den gilt es abzuführen:

Umsatzsteuer 1710 an Verbindlichkeiten ggü. FA 1710

Und die Bezahlung läuft genauso:

Verbindlichkeiten ggü. FA 1710 an Bank 1710

Nachschlagewerke

Buchungssätze Umsatzsteuer/Vorsteuer - The Simple Club: https://www.youtube.com/watch?v=hefUH66Q2Uc&list=PLrClginNzxmNuD6DlqzmG1q8FeiGoxpMC&index=13