Anschaffungskosten
Wir kaufen also einen Vermögenswert oder stellen einen her. Wie ist das zu bilanzieren?
Hinweis: Hier geht alles nach IFRS!
Definition
Zuerst mal: Was ist überhaupt ein Vermögenswert nach IFRS?
Gemäß IFRS zählt ein physischer Gegenstand als Vermögenswert, wenn:
- Es wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen dadurch in Zukunft wirtschaftliche Vorteile haben wird
- Seine Kosten zuverlässig ermittelt werden können
Allerdings steht der Vermögenswert dann nicht zwangsläufig mit seinem Anschaffungspreis in der Bilanz. Zusätzlich zum Kaufpreis können auch noch andere anfallende Kosten dem Vermögenswert zugeordnet werden. Alle diese Kosten müssen allerdings dazu dienen, den Vermögenswert in einen benutzbaren Zustand zu versetzen. Beispiele für solche Kosten wären also:
- Transportkosten
- Zollgebühren
- Kosten der Inbetriebnahme
- Materialkosten
- Lohnkosten für das unmittelbar an Herstellung beteiligte Personal
- etc.
Hingegen nicht zugeordnet werden können Kosten, die nicht direkt mit dem Kauf / der Herstellung des Vermögenswertes in Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem:
- Allgemeine Verwaltungskosten
- Werbekosten (selbst wenn sie einen hergestellten Vermögenswert bewerben)
- Schulungskosten für Mitarbeiter
- Laufende Wartungskosten
- etc.
Ein Beispiel
Nehmen wir mal Folgendes an:
Die Walzwerke Willibald Wummert GmbH kauft eine neue Maschine für ihre Produktion (ein sehr originelles Beispiel, ich weiß). Dabei kostet die Maschine selbst 100.000 Euro, der Transport 12.000 Euro und die Installation und Inbetriebnahme vor Ort nochmal 5.000 Euro.
Weil die Walzwerke allerdings die Rechnung schnell bezahlen gewährt der Verkäufer dem Unternehmen 2 Prozent Skonto.
Teil 1
Was müssen wir jetzt also buchen?
Skonto stellt eine Verminderung des Kaufpreises (und nur des Kaufpreises) dar und wird daher von selbigem abgezogen.
Da die Transport- und die Aufbaukosten beide zur Betriebsbereitschaft der Maschine beitragen werden sie ihrem Bilanzposten hinzu addiert. Der finale Buchungssatz lautet also:
Sachanlagen an Bank 115000
Teil 2
Zusatz: Bei der Anschaffung weiß die Firma bereits, dass die Maschine pro Jahr Wartungskosten in Höhe von 5000 Euro verursachen wird.
Wartungskosten sind in der Regel laufende Kosten, die nicht zur Anschaffung gehören, sondern als Betriebskosten in der Periode erfasst werden, in der sie tatsächlich anfallen. Die jährlichen 5000 Euro haben hier also keinen Einfluss auf die Bewertung der Maschine als Vermögenswert.
Sonderfall
Gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Maßnahmen (Wartungen, Betriebsdauer, etc.) können jedoch durchaus Einfluss auf die Bewertung von Vermögensgegenständen haben.
Wenn definitiv feststeht, dass so eine bestimmte Maßnahme (Wartung, Umbau, Abriss, etc.) in Zukunft zu einem festgelegten Zeitpunkt stattfindet lassen sich die Kosten hierfür - bzw. konkret das, für die in diesem Fall nötige Rückstellung, benötigte Kapital - als Teil der Anschaffungskosten erfassen.
Ein anderes Beispiel:
Für insgesamt 1.200.000 Euro wird eine neue Maschine angeschafft. Diese ist laut Gesetz alle 5 Jahre zu warten, damit sie weiter betrieben werden darf. Die Kosten einer solchen Wartung belaufen sich auf 50.000 Euro. Die Maschine wird über 15 Jahre hinweg linear abgeschrieben. Des Weiteren unterstellen wir einen "risikofreien" Zinssatz von 5 Prozent.
Kauf der Maschine:
Vermögenswert/Sachanlagen an Bank 1.200.000
Bildung der Rückstellung:
Vermögenswert/Sachanlagen an Rückstellungen 50.000/((1,05^5) = 39.176
Gesamter Wert der Maschine in der Bilanz:
1.200.000 + 39.176 = 1.239.176 Euro
Da diese spezifische Wartung gesetzlich vorgeschrieben ist und wir die Höhe der Kosten relativ genau schätzen können, können wir hier die Rückstellung aktivieren und damit den Wert der Maschine erhöhen.
Nach 1 Jahr:
Abschreibung Maschine:
1.200.000 / 15 = 80.000
Abschreibungen an Sachanlagen 80.000
Abschreibung Rückstellung:
39.176 / 5 = 7.835
Abschreibungen an Vermögenswert/Sachanlagen 7.835
Aufzinsung Rückstellung:
39.176 * 0,05 = 1.959
Finanzierungsaufwand an Rückstellungen 1.959
Einfluss von Fremdkapital
Komponentenansatz
Bezeichnet die Aufteilung eines Vermögenswertes in einzelne Bestandteile mit unterschiedlicher Nutzungsdauer. Sie werden dabei aber nicht unbedingt als getrennte Vermögenswerte in der Bilanz erfasst!
Wenn ein Unternehmen zum Beispiel ein neues Bürogebäude baut können die folgenden Bestandteile erfasst werden:
- Das Gebäude selbst (Wände, Dach, etc.) - Nutzungsdauer: 40 Jahre
- Die Heizungs-/Klimaanlage - Nutzungsdauer: 15 Jahre
- Die Inneneinrichtung (Teppiche, Einbauschränke, o. ä.) - Nutzungsdauer: 7 Jahre
Die einzelnen Komponenten werden dann getrennt voneinander abgeschrieben.
Der Sinn dahinter ist, dass die Bilanz insgesamt realistischer wird, da Vermögenswerte mit einer kürzeren Nutzungsdauer schneller abgeschrieben werden. Außerdem wird die Wertentwicklung von großen Bilanzposten so für Externe transparenter.