Rückstellungen

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Wie sind Rückstellungen zu erfassen?

Grundsätzliches

Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.

Eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:

  1. Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
  2. Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
  3. Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)

Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung!

Keine Rückstellungen werden gebildet bei:

  1. Eines von 3 oberen Kriterien nicht erfüllt (duh)
  2. Künftige betriebliche Verluste, z. B. Umsatzrückgänge oder Neubewertungen von Vermögenswerten
  3. Unwahrscheinlicher Ressourcenabfluss (Chance < 50%)

Beispiele

Typische Beispielfälle für Rückstellungen:

  • Retouren
  • Wartungskosten
  • Nachholen von überfälligen Verpflichtungen oder Investitionen in bestehende Vermögenswerte

Verbuchung

Belastende Verträge
Restrukturierungen