Rückstellungen
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Wie sind Rückstellungen zu erfassen?
Grundsätzliches
Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.
Unter IFRS ist eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:
- Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
- Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
- Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)
Ergänzende Beispiele - in denen Rückstellungen zu bilden sind - sind z. B. belastende Verträge oder anstehende Restrukturierungen.
Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung
Unter HGB gibt es nur 4 Fälle, in denen man eine Rückstellung bilden kann:
- Drohende Verluste und evtl. Verbindlichkeiten aus gerade laufenden Geschäften (vgl. Wertminderung unter IFRS)
- Gewährleistungen ohne Verpflichtung (z. B. Retouren, vgl. Verbindlichkeitsbuchung unter IFRS)
- Nachholung von Wartungen oder der Beseitigung von Altlasten