Rückstellungen

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Wie sind Rückstellungen zu erfassen?

Grundsätzliches

Rückstellungen werden in der Bilanz in die Verbindlichkeiten mit eingebucht.

Unter IFRS ist eine Rückstellung ist dann zu erfassen 3 Punkte erfüllt sind:

  1. Es besteht eine gegenwertige Verpflichtung (Vertrag, Klage, Gesetzt, etc.)
  2. Es ist wahrscheinlich, dass es zu einem Abfluss von Ressourcen kommt (Gesichert aufgrund von Vorschriften oder Chance >= 50%)
  3. Der abfließende Betrag ist verlässlich messbar (vertraglich geregelt oder gut prognostiziert - je nach Aufgabe)

Ergänzende Beispiele - in denen Rückstellungen zu bilden sind - sind z. B. belastende Verträge oder anstehende Restrukturierungen.

Wenn nicht alle 3 Kriterien erfüllt sind -> Keine Rückstellung

Unter HGB gibt es nur 4 Fälle, in denen man eine Rückstellung bilden kann:

  1. Drohende Verluste und evtl. Verbindlichkeiten aus gerade laufenden Geschäften (vgl. Wertminderung unter IFRS)
  2. Gewährleistungen ohne Verpflichtung (z. B. Retouren, vgl. Verbindlichkeitsbuchung unter IFRS)
  3. Nachholung von Wartungen oder der Beseitigung von Altlasten

Verbuchung

Belastende Verträge
Restrukturierungen