Neubewertungen

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Neubewertung von Vermögenswerten

Annahme: Maschine wird in Jahr 1 für 1000€ angeschafft.

Grundsätzliches

Unter IFRS sollten Vermögensgegenstände einmal pro Jahr neu bewertet werden.

Fällt die Neubewertung geringer als der ursprüngliche Anschaffungswert aus gilt dies als sonstiger Aufwand:

(Maschine ist in Jahr 2 nur noch 700€ wert):

Sonst. betr. Aufwand an Sachanlagen 300

Erfolgt später eine Korrektur in die andere Richtung gilt dies als sonstiger Ertrag. Alles über den ursprünglichen Anschaffungswert hinaus wird ins OCI gebucht:

(Maschine ist in Jahr 3 auf einmal 1200€ wert):

Sachanlagen 500 an sonst. betr. Ertrag 300, OCI 200

Wird der Wert der Anlage später erneut gemindert sind zuerst die Posten im OCI wieder aufzulösen bevor Wertverluste erneut als sonstiger Aufwand gelten:

(Maschine ist in Jahr 4 900€ wert):

OCI 200, sonst. betr. Aufwand 100 an Sachanlagen 300