Definitionen / IAS
Sollte man nachplappern können. Oder zumindest so in der Art.
IAS
IAS 2: Vorräte
IAS 13: Fair Value
IAS 16: Sachanlagen
IAS 36: Wertminderungen
IAS 37: Rückstellungen
IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte
Definitionen
Vermögenswert
Definiert durch:
- Eine Ressource, die ein Unternehmen durch Ereignisse in der Vergangenheit erworben hat und
- Das Unternehmen erhofft sich von ihm in Zukunft einen wirtschaftlichen Nutzen.
Anzusetzen wenn:
- Der Preis verlässlich ermittelt werden kann und
- Ein zukünftiger Nutzen erwartet wird/wahrscheinlich ist.
Immaterieller Vermögenswert
Anzusetzen wenn:
- Substanzloser Vermögenswert, klar von anderen abgrenzbar (auch in Sachen Kosten).
- Das Unternehmen die Verfügungsgewalt hat bzw. Andere an der Nutzung hindern kann.
- Umsatzvorteile erwartet werden.
Entwicklungskosten ansetzbar wenn:
- Die genaue Höhe der Kosten klar ist.
- Die Ressourcen zur Entwicklung vorhanden sind.
- Die zukünftige wirtschaftliche Nutzen und seine Art feststehen.
- Die Fertigstellung technisch machbar ist.
- Der Verkauf / die Verwendung intern beabsichtigt ist.
- Die Firma zu Verkauf / interner Nutzung in der Lage ist.