Grundlagen Unternehmensfinanzierung
Die Basics für das Modul Grundlagen Finance.
Definition
Unternehmensfinanzierung umfasst alle Prozesse, die sich der Bereitstellung und Rückzahlung von benötigtem Kapital widmen.
Ziele
- Gründung des Unternehmens (erstes Anlagevermögen und Anlaufen des Geschäftsbetriebs ermöglichen).
- Sicherstellung von Liquidität - jetzt und in Zukunft -> Planung.
- Vermeidung von Überschuldung.
- Kapitalkosten minimieren.
Formen
Jede Art der Kapitalbeschaffung in Firmen ist in 2 Kategorien einer Form zugeordnet:
Kapitalherkunft
Innenfinanzierung
Kapital wird mit vorhandenen Mitteln vom Unternehmen selbst beschafft (z.B. Gewinne einbehalten, Abschreibungen, Rückstellungen, Verkauf von Vermögenswerten, etc.)
Außenfinanzierung
Geld kommt aus externen Quellen (bspw. Beteiligungen, Kapitalerhöhungen, Anleihen, Kredite, etc.)
Kapitalform
Eigenkapital
Z. B.: Abschreibungen, Aktien, Beteiligungen, PE- oder VC-Finanzierungen.
Eigenkapitalgeber sind Miteigentümer der Firma und haben dementsprechend Mitbestimmungsrechte (unterschiedlich je nach Rechtsform), das Recht auf einen Anteil an Gewinnausschüttungen (sofern welche vorgenommen werden) sowie diverse Kontroll- und Auskunftsrechte.
Allerdings haften Sie auch für die Schulden des Unternehmens (in unterschiedlichem Umfang je nach Rechtsform) und haben ggf. Nachschusspflichten.
Unternehmen sind nicht verpflichtet Eigenkapital zurückzuzahlen, es hat eine unbegrenzte Laufzeit.
Fremdkapital
Z.B.: Kredite, Anleihen, Gestundete Verbindlichkeiten, Rückstellungen.
Fremdkapital muss per Definition zurückgezahlt werden. Fremdkapitalgeber haben das Recht auf Rückzahlung der geliehenen Summe sowie auf Zinszahlungen (je nach Vertrag). Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens werden sie als Gläubiger vor den Eigentümern bedient und müssen zu keinem Zeitpunkt zusätzliches Kapital nachschießen.
Allerdings partizipieren Fremdkapitalgeber auch nicht an eventuellen Wertsteigerungen der Firma, haben ein höheres Inflationsrisiko sowie standardmäßig keine Mitsprache- oder Kontrollrechte (diese können aber vertraglich vereinbart werden).
Kapitalquellen
