Definitionen / IAS
Sollte man nachplappern können. Oder zumindest so in der Art.
IAS
IAS 2: Vorräte
IAS 13: Fair Value
IAS 16: Sachanlagen
IAS 36: Wertminderungen
IAS 37: Rückstellungen
IAS 38: Immaterielle Vermögenswerte
Definitionen
Erträge
Zunahme des wirtschaftlichen Nutzens durch Zunahme der Vermögenswerte bzw. Abnahme der Schulden während einer Periode. Führt zur Erhöhung des Eigenkapitals, ist aber nicht auf die Erhöhung der Einlagen durch die Eigentümer zurückzuführen.
Schulden
Verpflichtung basierend auf vergangenen Ereignissen, deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann und bei der ein Ressourcenabfluss wahrscheinlich ist.
Vermögenswert
Definiert durch:
- Eine Ressource, die ein Unternehmen durch Ereignisse in der Vergangenheit erworben hat, in seiner Verfügungsmacht steht und
- Das Unternehmen erhofft sich von ihm in Zukunft einen wirtschaftlichen Nutzen.
Anzusetzen wenn:
- Der Preis verlässlich ermittelt werden kann und
- Ein zukünftiger Nutzen erwartet wird/wahrscheinlich ist.
Immaterieller Vermögenswert
Anzusetzen wenn:
- Substanzloser Vermögenswert, klar von anderen abgrenzbar (auch in Sachen Kosten).
- Das Unternehmen die Verfügungsgewalt hat bzw. Andere an der Nutzung hindern kann.
- Umsatzvorteile erwartet werden.
Entwicklungskosten ansetzbar wenn:
- Die genaue Höhe der Kosten klar ist.
- Die Ressourcen zur Entwicklung vorhanden sind.
- Die zukünftige wirtschaftliche Nutzen und seine Art feststehen.
- Die Fertigstellung technisch machbar ist.
- Der Verkauf / die Verwendung intern beabsichtigt ist.
- Die Firma zu Verkauf / interner Nutzung in der Lage ist.