Handelsgeschäft: Versionsgeschichte

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9. Juli 2026

  • AktuellVorherige 23:4223:42, 9. Jul. 2026‎ Superuser Diskussion Beiträge‎ 2.261 Bytes +2.261 Bytes‎ Die Seite wurde neu angelegt: „Gibt es eigentlich noch irgendwas, was wir zu diesem Thema noch nicht endlos durchgekaut haben? == '''Handelsgeschäfte''' == Grundsätzlich gilt bei einem Handelsgeschäft (=Ein Geschäft, das ein Kaufmann mit seinem Unternehmen abwickelt) folgendes: '''Ein Kaufmann tätigt Geschäfte immer als Kaufmann und für seine Firma. Falls das nicht der Fall sein sollte, muss er dies beweisen können''' (§§ 343, 344 Abs. 1 HGB). == '''Zustandekommen''' == Wie…“ Markierung: Visuelle Bearbeitung