Factoring und Leasing
Zwei Sonderformen der Kapitalbeschaffung.
Factoring
Bezeichnet den Verkauf von noch offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Das Unternehmen verkauft hierbei die noch offenen Forderungen gegenüber Kunden an spezialisierte Factoring-Dienstleister. Diese treiben die offenen Forderungen dann selbstständig auf eigene Rechnung ein.
Die Firma selbst erhält hierdurch sofort Kapital, das sie anderweitig verwenden kann. Der Verkaufspreis richtet sich primär nach der Bonität des Schuldners: Er fällt umso geringer aus je unwahrscheinlicher es ist, das der Kunde zahlt.
Leasing
Bezeichnet das Mieten von neuen Vermögenswerten bzw. das schrittweise Abbezahlen von Diesen. Ein Leasingvertrag hat immer eine gewisse Laufzeit, an dessen Ende der Leasingnehmer (je nach Vertrag) die Option - oder gar die Pflicht - hat den Vermögenswert für einen festgelegten Ablösebetrag zu übernehmen oder ihn im Austausch für einen Neuen zurückzugeben.
Neben den klassischen Vermögensgegenständen (z.B. Maschinen) kann auch Intellectual Property (Patente, Lizenzen, etc.) oder eine Immobilie geleast werden.
Weshalb Leasing manchmal schwer einzuordnen ist liegt an den unterschiedlichen Ausgestaltungen: Einige Leasing-Finanzierungen ähneln klassischen Mietverträgen (Operate-Leasing, z.B. Leasing eines Dienstwagens ohne anschließende Übernahme), andere sind eher mit einem Kauf auf Raten (Finance-Leasing, z.B. Leasing einer Immobilie mit Pflicht zur Übernahme nach der Laufzeit) vergleichbar und bilden eine Alternative zu Bankkrediten.